Staatsarchiv Bern
Samstags d. 17. Xbris 1692 (Dezember)
Prosentibg MhGh: Ratshl: Wÿrz Hl: Husers, Hl.
Bürlers und Hl. Herports
Hl. Pres. und Comm: Bolligen
Weilen Andress Ärny der Hammerschmid bereits lange jahre zu Worblauffen in Eurer Kirchhöri gesessen und er kein ander Heymath nicht weiss, auch darneben von der Bettelordnung allda bezogen worden, als finden MhGh. all: D: dass derselbe (all: D: = Allmusen Directoren) sambt den Seinigen ihr Heymathrecht auch by Euch haben und hiemit die G’meind schuldig si sölle, dessen Sohn Samuel einen Heymathschein zu ertheilen, damit sich dessen zu Frutigen zu bleiben, und damit er .....werd samt den seinigen aldort geduldet werden. der (gmeind) daselbst vorzuweisen, widrigen fahls aber und da Ihr vermutet rechtmässigen Oppositions Gründ derwilen einzuwenden, ihr Euch vor Mhgh, der Cammer stellen söllet.
Burgstrasse 4,8604 Volketswil